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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2015 - 15 U 262/14
Arbeitsunfall Halten eines Pferdes am Führstrick Reine Gefälligkeitsleistung
Beim Halten eines Pferdes am Führstrick, um es von der Weide zu bringen, handelt es sich nach der Überzeugung des Senats bei lebensnaher Betrachtung im Kontext der bei Pferdefreunden üblichen Verbundenheit, ersichtlich um eine reine Gefälligkeitsleistung, die nicht ansatzweise auf Umstände hinweist, die einem Beschäftigungsverhältnis ähnlich sein könnten.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 18.03.2014 S 1 U 210/13
Tenor
Die Berufung der vormaligen Beigeladenen und jetzigen Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene und jetzige Berufungsklägerin hat die außergerichtlichen Kosten des vormaligen Klägers und jetzigen Beigeladenen zu tragen. Ansonsten sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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