Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2015 - 16 AL 100/13
Insolvenzgeld Einbeziehung von Urlaubsgeld Urlaubsgeld als akzessorische Arbeitgeberleistung Urlaubsunabhängige Zahlung
1. Wird Urlaubsgeld als akzessorische Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt, ist es beim Insolvenzgeld nur zu berücksichtigen, soweit es für die Zeit der Urlaubstage in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis vom Arbeitgeber zu zahlen gewesen wäre.
2. Wird es dagegen urlaubsunabhängig gezahlt, ist es wie jede andere jährliche Sonderzuwendung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn es sich ganz oder anteilig den dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monaten zuordnen lässt.
Normenkette:
SGB III § 183 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Detmold 05.03.2013 S 4 AL 496/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.03.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: