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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.10.2016 - 1 R 508/13
Rentenversicherung; Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung - Fahrtauglichkeit; Wegefähigkeit; Sehvermögen; Rente; Augenerkrankung
1. Zu den Auswirkungen einer Augenerkrankung auf die Erwerbsfähigkeit iSv § 43 SGB VI.
2. Die an einer Augenerkrankung leidende Klägerin (Strabismus divergens links mit fehlender Stereoskopie, Nystagmus, Amblyopie des linken Auges mit ausgeprägter Visusminderung und Kopfzwangshaltung) hat keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI.
3. Nach ausführlicher Befragung des Sachverständigen durch die Klägerin in der mündlichen Verhandlung, hat diese aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs keinen Anspruch auf Einräumung einer weiteren Frist zur schriftlichen Stellungnahme zu den Antworten des Sachverständigen.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Magdeburg 22.11.2013 S 16 R 176/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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