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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.10.2011 - 3 R 403/08
Rente wegen voller Erwerbsminderung - schwere spezifische Leistungsbehinderung; Taubheit; Verpacker; Rente wegen voller Erwerbsminderung; Schwerhörigkeit, beidseits; Verweisungstätigkeit; Kommunikationsschwierigkeiten; schriftliche Anweisung; Küchenhilfe; Gruppe der Ungelernten
Eine Versicherte, die beidseits im fortgeschrittenen Lebensalter ertaubt ist, kann auf die Verrichtung leichter Sortier- und Verpackungstätigkeiten verwiesen werden. Anweisungen in diesen Arbeitsbereichen finden im Rahmen einer aufgabenbezogenen Einarbeitung am Arbeitsplatz statt. Die erforderlichen Tätigkeiten und Handreichungen werden gezeigt und ergeben sich aufgrund sich selbst erklärender Arbeitsabläufe.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
,
SGB VI § 43 Abs. 3
,
SGB VI § 240 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Magdeburg 11.11.2008 S 3 R 539/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 11. November 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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