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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2014 - 4 AS 166/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Begrenzung der Dauer der Deckelung von Unterkunftskosten nach einem nichterforderlichen Umzug auf ein Jahr
Die Kappungsregelung des § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II, die ihrem Wortlaut nach zeitlich unbegrenzt gilt, ist verfassungskonform so auszulegen, dass die Beschränkung auf die bisherigen Aufwendungen mit Ablauf eines Jahres nach dem nicht erforderlichen Umzug entfällt. Danach sind die tatsächlichen KdU - begrenzt durch die geltenden Angemessenheitswerte des SGB II-Leistungsträgers - bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen.
Normenkette:
GG Art. 1 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 2
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 04.03.2014 S 9 AS 915/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.

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