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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2017 - 6 AS 156/17
PKH-Verfahren Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nichterreichen des Beschwerdewertes Unzulässigkeit der Beschwerde
Maßgeblich für den Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Kostenentscheidung ist die geltend gemachte Gebührenforderung, sofern nicht ein Anspruch in dieser Höhe nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann; wird der Anspruch noch nicht beziffert, ist entscheidend, welche Gebühren in Ansatz gebracht werden könnten.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Kiel 02.05.2017 S 43 AS 425/16
Tenor
Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 2. Mai 2017 wird verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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