SG Braunschweig, Urteil vom 29.04.2008 - S 6 KR 386/05
Anspruch auf Krankengeld, Berücksichtigung von Überbrückungsgeld als Arbeitseinkommen
Der Bezug von Überbrückungsgeld gemäß §
57 SGB III löst keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillige Mitglieder aus.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]