SG Dresden, Beschluss vom 28.07.2006 - 34 AS 1134/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Unterbringung in Justizvollzugsanstalt
Bei der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt handelt es sich um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung
im Sinne von § 7 Abs. 4 SGB II. Dabei sind Zeiten der Haft und ein sich direkt im Anschluss an die Haft anschließender Aufenthalt
in einer Fachklinik zur Drogenentwöhnung zusammenzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 13 Abs. 1 S. 2 § 13 Abs. 2
,
SGB II § 1 Abs. 1 S. 1 § 7 Abs. 4 Alt. 1