SG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2006 - S 13 ER 88/06 AS
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mischregelsatzes bei Haushaltsgemeinschaft Volljähriger
1. Ein volljähriger Hilfebedürftiger, der mit anderen Volljährigen in einer Haushalts-, aber nicht in einer Bedarfsgemeinschaft
lebt, hat keinen Anspruch auf eine monatliche Regelleistung, da er keine allein stehende Person iS des § 20 Abs. 2 SGB II
ist. Auch § 20 Abs. 3 SGB II setzt nach seinem Wortlaut das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft voraus. Die dadurch entstehende
planwidrige Regelungslücke ist im Wege der Analogie durch die Bildung von Mischregelleistungen zu schließen.
2. Die jeweiligen Regelleistungen sind nur um einen Anteil an dem Differenzbetrag zwischen der Regelleistung für einen Haushaltsangehörigen
und der Regelleistung für einen Alleinstehenden bzw. den Regelleistungen für zwei volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
zu erhöhen, der zur Bestreitung des aus den Generalunkosten des Haushalts erwachsenen Bedarfs bestimmt ist. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3 S. 1 § 20 Abs. 3 S. 2