SG Leipzig, Urteil vom 05.05.2008 - 19 AS 888/08
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide von Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Rechtsbehelf eingelegt,
so hat er aufschiebende Wirkung, wenn die Leistung durch Verwaltungsakt festgesetzt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 48
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SGB X § 50
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SGB II § 39 Nr. 1
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