SG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2007 - 24 AS 1450/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Kosten der Unterbringung, Heizkosten
Für ein unangemessen großes Eigenheim können Heizkosten nur im Verhältnis zur angemessenen Wohnfläche erstattet werden. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
WoBauG 2 § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 3