SG Mainz, Beschluss vom 03.08.2006 - S 6 U 180/05
Ausschluss einer MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei bestehender Erwerbsunfähigkeit
Begrifflich ausgeschlossen ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Anspruch auf Verletztenrente, wenn bereits zum
Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine Erwerbsfähigkeit bestand, die gemindert werden könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 8
,