SG Osnabrück, Urteil vom 15.05.2007 - 22 AS 14/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft, Mietspiegel statt Wohngeldtabelle
Der Anwendung der Tabelle zu § 8 WoGG ist ein jährlich aktualisierter und auf einer ausreichenden Datenbank beruhender einfacher Mietspiegel iS des §
558c BGB zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach §
22 SGB II weiterhin vorzuziehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
,
WoGG 2 § 8