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BSG, Urteil vom 22.09.2009 - 2 U 4/08
Feststellung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang bei der Teilnahme an einer Ballonfahrt
Eine Zurechnung der Teilnahme eines Beschäftigten an einer geselligen Veranstaltung des Arbeitgebers zu seiner versicherten Beschäftigung ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber erklärtermaßen an einer auch objektiv möglichen Teilnahme der gesamten Belegschaft gelegen ist. Daran fehlt es, wenn er die Teilnahme an einer Veranstaltung von vornherein nur einem Teil der Belegschaft ermöglicht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 27.03.2007 L 3 U 337/04 , SG München 01.07.2004 S 9 U 926/02
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2007 und des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2004 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

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