Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 28.08.2013 - 6 KA 46/12
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Verordnungsregress nach Überschreitung des Richtgrößenvolumens; Anerkennung von Praxisbesonderheiten
1. Die Prüfgremien müssen (nur) dann in Verhandlungen über den Abschluss einer individuellen Richtgrößenvereinbarung mit dem geprüften Arzt eintreten, wenn dieser dies ausdrücklich anregt bzw beantragt.
2. Eine individuelle Richtgrößenvereinbarung kann auch nach Festsetzung eines Regresses durch die Prüfungsstelle im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss geschlossen werden.
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 5a
,
SGB V § 106 Abs. 5d
Vorinstanzen: LSG Sachsen 30.05.2012 L 1 KA 13/11 , SG Dresden 02.02.2011 S 11 KA 469/08
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 30. Mai 2012 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 2. Februar 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte bei seiner erneuten Entscheidung über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses vom 12. Dezember 2007 die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Entscheidungstext anzeigen: