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LSG Bayern, Urteil vom 26.03.2009 - 10 AL 84/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Eintritt einer Sperrzeit wegen der Ablehnung eines Arbeitsangebots
Auch wenn es sich bei der Bewerbung um die bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags der Agentur für Arbeit handelt, soll der Arbeitnehmer sein Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei einem Vorstellungsgespräch zum Ausdruck bringen. Er hat alle Bestrebungen zu unterlassen, die dieser Intention nach außen hin erkennbar entgegen laufen und den Arbeitgeber veranlassen, ihn aus dem Bewerberkreis auszuscheiden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Würzburg 25.01.2006 S 10 AL 560/03
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.01.2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen

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