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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 16 R 406/12
Rentenversicherung Fehlberechnung der Witwenrente Aufhebung und Erstattung Ausschluss bei fehlender Ursächlichkeit der Einkommensangaben
1. Für die Erstattungsforderung gegenüber einem Empfänger von Witwenrente wegen nicht angezeigtem weiterem Einkommen und darauf bezogener Rücknahme des Rentenbescheides ist ein Ursachenzusammenhang zu verlangen.
2. Fehlt es am Nachweis der Kausalität zwischen unterbliebener Anzeige des Einkommens und Rentenfestsetzung, scheidet auch eine Aufhebung und Erstattung aus.
Normenkette: ,
SGB X § 45
Vorinstanzen: SG Cottbus 02.04.2012 S 5 R 46/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 2. April 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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