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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2017 - 2 R 640/13
Rentenversicherung Feststellung von Kindererziehungszeiten Zurücklegung von Versicherungszeiten sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes aufgrund einer Berufstätigkeit
Eine hinreichende Verbindung zwischen einer geltend gemachten Kindererziehungszeit und dem Rentenversicherungssystem, in dem diese anerkannt werden soll, verlangt die vorherige Zurücklegung von Versicherungszeiten sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes aufgrund einer Berufstätigkeit.
Normenkette: ,
Vorinstanzen: SG Berlin 18.07.2013 S 176 R 3343/10
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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