LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2008 - 32 B 1712/08
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der
Unterkunftskosten bei Heimaufenthalt
Auch Kosten für zwei Unterkünfte können angemessene Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II sein. Bei notwendigem Heimaufenthalt
sind alle nach dem Heimvertrag geschuldeten Beträge angemessene Kosten der Unterkunft, wenn dieser ein einheitliches Gesamtentgelt
vorsieht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 5 S. 1
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SGB XII § 90
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SGB II § 11 Abs. 1, § 11 Abs. 3, § 12a, § 22 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 3a, § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1, § 9 Abs.
2
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Vorinstanzen: SG Berlin S 108 AS 3167/08 ER