LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2008 - 30 AL 178/04
Rückzahlungsverpflichtung bei Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei § 268 S 1
SGB III handelt es sich um eine eigenständige Rückzahlungsverpflichtung. Es bedarf keiner vorherigen oder zumindest gleichzeitigen
Aufhebung der Leistungsbewilligung nach dem SGB X. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45
,
SGB X § 47
,
SGB X § 48
Vorinstanzen: SG Neuruppin 17.10.2001 S 4 AL 111/01