LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.10.2008 - 2 R 511/07
Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I für Rentenansprüche nach dem Fremdrentenrecht
Es liegt kein "nur vorübergehendes Verweilen" im Sinne des §
30 Abs.
3 S. 2
SGB I vor, wenn der Betroffene einen mehr als einjährigen Aufenthalt in der einzigen zur Verfügung stehenden Unterkunft hatte und
die Unterkunft nur aufgrund behördlicher Anordnung genommen und von vornherein einen schnellstmöglichen Umzug angestrebt hat.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FANG Art. 6 § 4 Abs. 6b
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Vorinstanzen: SG Osnabrück 22.08.2007 S 10 R 557/05