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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.08.2015 - 6 AS 595/15
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Klage auf Gewährung höherer Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach SGB II Notwendigkeit der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten durch das Gericht anhand eines vorrangigen schlüssigen Konzepts
Die Gerichte haben zunächst die angemessenen Unterkunftskosten anhand eines vorrangigen schlüssigen Konzepts zu ermitteln. Hierzu ist insbesondere zu ermitteln, aufgrund welcher Datengrundlage/welchen Konzepts die Behörde die Kosten der Unterkunft festgesetzt hat.
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 18.02.2015 S 40 AS 3805/14
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.02.2015 geändert und den Klägern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, C, bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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