Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2016 - 7 AS 432/15
Grundsicherungsleistungen Darlehensweiser Zuschuss zur Mietkaution
1. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die darlehensweise Bewilligung von Leistungen zur Deckung einer Mietkaution hat der Senat nicht.
2. Der Senat hat bereits entschieden, dass sich aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II neben der darlehensweisen Bewilligung mit gleichzeitiger Tilgung durch die Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II und der Bewilligung als Zuschuss auch (als dritte Alternative) die Möglichkeit einer darlehensweisen Bewilligung, bei welcher die Tilgung bis zum Ausscheiden des Hilfebedürftigen aus dem Leistungsbezug oder bis zur Auszahlung des Guthabens durch den Vermieter ausgesetzt ist, ergibt.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 6 S. 3
,
SGB II § 42a Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dortmund 23.01.2015 S 58 AS 4019/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.01.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: