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BSG, Beschluss vom 18.02.2019 - 14 AS 23/18
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit einer Meldeaufforderung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Voraussetzungen einer Wiederholungsgefahr
Die Voraussetzungen einer Wiederholungsgefahr zur Begründung eines berechtigten Interesses an der ausnahmsweisen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes sind durch die Rechtsprechung geklärt und grundsätzliche Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang nicht mehr.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 17.01.2018 L 10 AS 452/17 , SG Berlin 09.01.2017 S 137 AS 9493/16
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2018 - L 10 AS 452/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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