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BSG, Beschluss vom 12.11.2018 - 5 RS 17/18
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Entwickeln eines eigenen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht Übernahme von höchstrichterlichen Rechtssätzen
1. Ein im Rahmen einer Divergenzrüge benannten, eigenen Rechtssatz hat das Berufungsgericht dann nicht entwickelt, wenn es lediglich höchstrichterliche Rechtssätze übernommen hat.
2. Eine lediglich auf die Übernahme von Rechtssätzen gestützte Divergenzrüge ist unzulässig.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 24.05.2018 L 2 R 612/17 , SG Berlin 28.06.2017 S 188 R 174/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Mai 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: