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BSG, Beschluss vom 03.11.2010 - 6 KA 35/10 B
Arzneimittelregress in der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung; Begriff der Einzelfallprüfung
Einzelfallprüfungen in der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung beziehen sich zwar auf bestimmte einzelne Behandlungsfälle, aber weder aus den Rechtsvorschriften noch aus der Rechtsprechung ist abzuleiten, dass die Fälle auch einzeln benannt werden müssten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 04.05.2010 L 4 KA 49/08 , SG Kiel 11.07.2008 S 15 KA 146/06
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2010 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4347 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: