LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.2008 - 3 R 13/04
Verfassungsmäßigkeit des unterschiedlichen Abschlags bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der
Rente für Frauen
Das unterschiedliche Rentenzugangsalter für Männer und Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der sich hieraus
ergebende unterschiedliche Abschlag für die Geburtsjährgänge bis 1944 verstößt nicht gegen das
GG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 18.12.2003 S 5 RA 1858/03