LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2008 - 7 AS 5626/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ermittlung des Einkommens Selbständiger und Gewerbetreibender
Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Alg II-V 2008 ist im Gegensatz zu der Vorg?ngervorschrift in § 2a Abs. 1 der Ersten Verordnung zurnderung
der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung vom 22.8.2005 zur Einkommensberechnung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden
nur von den Betriebseinnahmen auszugehen. Nicht hinzuzurechnen sind dagegen die Privatentnahmen. Denn diese beruhen auf der
Verfügungsbefugnis des Selbständigen und werden der Vermögenssubstanz entnommen; sie werden mithin bereits bei der Gewinnermittlung
kapitalmindernd berücksichtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV (2008) § 3 Abs. 1 § 3 Abs. 2 § 3 Abs. 3
,
,
SGB II § 11 § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Stuttgart 07.11.2007 S 20 AS 6213/07 ER