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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2013 - 4 KR 3347/10
Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Bestehen eines weiteren zugleich bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsunfähigkeit
1. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, in welchem der Versicherte arbeitsunfähig ist, und Erweiterung der Tätigkeit in einem weiteren zugleich bestehenden Beschäftigungsverhältnis, in welchem er nicht arbeitsunfähig ist, exisitert kein Anspruch auf Krankengeld wegen der Arbeitsunfähigkeit in dem beendeten Beschäftigungsverhältnis mehr.
2. Der fortgesetzte Versicherungsschutz nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ändert wegen anderer Regelungstendenz daran nichts, weil damit nur die Aufgabe der Erwerbstätigkeit insgesamt als unschädlich für den Fortbestand der Krankenversicherung ausgestaltet wird.
Normenkette:
SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2
,
SGB V § 44 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 08.06.2010 S 14 KR 6407/08
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 8. Juni 2010 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.

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