LSG Bayern, Beschluss vom 28.03.2007 - 12 B 835/06
Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im sozialgerichtlichen Verfahren
Bei feststellenden Verwaltungsakten ist die aufschiebende Wirkung aus §
86a Abs.
1 S. 1 und 2
SGG nicht zu versagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 20.07.2006 S 38 KA 1287/06 ER