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LSG Bayern, Urteil vom 13.11.2018 - 19 R 314/17
Anspruch auf große Witwenrente Besondere Umstände für von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft
1. Besondere Umstände i.S.v. § 46 Abs. 2a Hs. 2 SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund beider Ehegatten für die Heirat schließen lassen.
2. Allein das Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist demgegenüber unabhängig von deren Dauer ohne Bedeutung.
Normenkette:
SGB VI § 46 Abs. 2a
Vorinstanzen: SG Würzburg 25.04.2017 S 6 R 94/17
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.04.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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