LSG Bayern, Urteil vom 10.02.2009 - 11 AS 404/08
Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen eines Verfahrensmangels, Verletzung der Amtsermittlungspflicht,
Sachverhaltserforschung von Amts wegen
Die Verletzung der Amtsermittlungspflicht stellt dann einen Verfahrensmangel dar, wenn sich das Gericht zu weiteren Ermittlungen
aus seiner rechtlichen Sicht hätte gedrängt fühlen müssen. Nach §
103 S 1
SGG hat das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, d.h. es kann sich nicht auf eine Beschränkung seiner Amtsermittlungspflicht
durch einen fehlenden Beweisantrag berufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 28.07.2008 S 5 AS 228/08