LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2008 - 32 B 458/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels
2007 zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten
In Eilverfahren und im vorläufigen Rechtsschutz sind die Werte der Anlage I des Berliner Mietspiegels 2007 mangels besserer
Zahlen heranzuziehen, auch wenn diese nicht amtlich sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Berlin 07.02.2008 S 124 AS 2202/08 ER