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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2013 - 1 KR 334/11
Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Beitragsfestsetzung zur freiwilligen Krankenversicherung; Berücksichtigung des aktuellen Einkommensteuerbescheides beider Einkommensermittlung
Eine Klage gegen die Beitragsfestsetzung der gesetzlichen Krankenkasse kann als von Anfang an auch gegen die Pflegekasse gerichtet angesehen werden.
1. Eine Klage gegen die Beitragsfestsetzung der gesetzlichen Krankenkasse kann als von Anfang an auch gegen die Pflegekasse gerichtet angesehen werden.
2. Für die Einkommensermittlung nach § 240 Abs. 4 S. 2 und 3 SGB V ist bei hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse der aktuellste Einkommensteuerbescheid maßgeblich und nicht das tatsächliche Einkommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2013, 708
Normenkette:
SGB XI § 57 Abs. 4
,
SGB V § 240 Abs. 4 S. 2
,
SGB V § 240 Abs. 4 S. 3
,
SGB V § 4 Abs. 1
,
SGG § 54 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin S 208 KR 1540/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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