Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Beschluss vom 01.02.2016 - 3 U 95/14
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Kein Vorliegen eines Wegeunfalls Richtige Klageart Kauf von Nahrungsmitteln Unversicherte eigenwirtschaftliche Tätigkeit
1. Ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass ein Arbeitsunfall nicht gegeben ist, kann dessen Vorliegen als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG klären lassen.
2. Während der Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit kann der Versicherungsschutz weiter bestehen, wenn die während der Unterbrechung eingeschobene Verrichtung ihrerseits im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
3. Der Kauf von Nahrungsmitteln stellt, ebenso wie die Nahrungsaufnahme selbst, eine persönliche Verrichtung dar, die auch dann grundsätzlich nicht mit der versicherten Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII steht, wenn sie während der versicherten Tätigkeit vorgenommen wird.
4. Der Einkauf von Lebensmitteln auf dem Weg nach oder von der Arbeitsstätte stellt im Allgemeinen eine unversicherte eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar.
Normenkette:
SGG § 54 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Gießen 11.04.2014 S 1 U 136/11
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 11. April 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: