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LSG Hessen, Beschluss vom 02.03.2011 - 7 AL 189/10
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Beurteilung der Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Verfassungswidrigkeit
Die Reichweite hinreichender Erfolgsaussichten wird verkannt, wenn Prozessbeteiligte annehmen, jede nur denkbare Rechtsaufassung könne diese bereits begründen, solange Erfolgsaussichten nicht ohne jeden Zweifel auszuschließen sind. Stützt sich der Antragsteller allein darauf, die einfachrechtlich zu seinen Lasten bestehende Rechtslage halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts nicht stand, ist vorausschauend zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG hinreichende Anhaltspunkte für eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114 S. 1
Vorinstanzen: SG Frankfurt/M. 19.10.2010 S 1 AL 353/10
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

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