LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2006 - 6 AS 116/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Verletztenrente als Einkommen
Bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ist eine Verletztenrente
aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen in voller Höhe zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
,
Vorinstanzen: SG Hannover 23.02.2006 S 46 AS 99/06 ER