LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.04.2008 - 3 KA 156/04
Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung, Rechtmäßigkeit von Honorarverteilungsmaßstäben zur Verwendung des
größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Zulässigkeit generalisierender Regelungen
1. Es steht mit höherrangigem Recht in Einklang, wenn ein Honorarverteilungsmaßstab den größten Teil des Gesamtvergütungsvolumens
zu vollen Punktwerten vergütet, so dass für die restlichen Leistungen lediglich geringe Punktwerte verbleiben.
2. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung darf durch generalisierende Regelungen in ihrem Honorarverteilungsmaßstab bestimmen,
in welcher Weise die notwendige Berücksichtigung von Degressionsabzügen bei budgetbedingten Honorarkürzungen umgesetzt wird.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 343
Vorinstanzen: SG Hannover 30.06.2004 S 35 KA 322/01