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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2018 - 19 AS 240/18
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Berücksichtigung des Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung als Einkommen auch bei Aufrechnung mit Mietschulden
Die Tatsache, dass ein Leistungsempfänger wegen einer vom Vermieter erklärten Aufrechnung mit bestehenden Mietschulden keine tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung hatte, es ihm also nicht zugeflossen ist, steht einer Berücksichtigung als Einkommen nicht entgegen.
Normenkette:
SGB II § 2 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1. S. 1
,
BGB § 388
,
BGB § 389
,
BGB § 394 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 22.01.2018 S 35 AS 1541/16
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.01.2018 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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