SG Berlin, Urteil vom 05.04.2006 - 103 AS 368/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Verletztenrente als Einkommen, Verfassungsmäßigkeit
Es ist nicht verfassungswidrig, eine Verletztenrente nach §
56 SGB VII als Einkommen bei der Ermittlung des ungedeckten Bedarfs zu berücksichtigen. Sie fällt weder unter eine der in § 11 Abs.
1 S. 1 SGB II wörtlich aufgeführten Ausnahmen noch ist sie als zweckbestimmte Einnahme gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II anzusehen.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a § 11 Abs. 3 Nr. 2 § 9 Abs. 1
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