SG Frankfurt/M., Beschluss vom 31.03.2006 - 48 AS 123/06
Höhe der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Maklergebühren
Maklergebühren, die bei der Beschaffung eines angemessenen Wohnraums entstehen, sind als Wohnungsbeschaffungskosten nach §
22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 3 S. 1