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BayObLG, Urteil vom 12.07.2001 - 5 St RR 53/01
Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
»Die Erfüllung des (ungeschriebenen) Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ergibt sich nicht schon aus der Feststellung, der vermögens- und einkommenslose, aber arbeitsfähige Angeklagte habe sich pflichtwidrig nicht beim Arbeitsamt als arbeitslos angemeldet. Wie bei jedem Unterlassungsdelikt ist vielmehr eine zweite Kausalitätsprüfung vorzunehmen, aus der sich ergeben muss, dass pflichtgemäßes Verhalten wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte.«
Fundstellen: FamRZ 2002, 579, NStZ-RR 2002, 11
Normenkette:
StGB § 170

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