BGH, Urteil vom 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
»a) Hat das Berufungsgericht im Entscheidungssatz eines Unterhaltsurteils die Revision uneingeschränkt zugelassen, bezieht sich die Zulassungsfrage aber nur auf einen Teil des Zeitraums, für den Unterhalt geltend gemacht wird, so liegt im Regelfall die Annahme nahe, das Berufungsgericht habe die Zulassung der Revision auf diesen Teilzeitraum beschränken wollen.
b) Zur Berücksichtigung eines nachehelichen Einkommensrückgangs bei der Unterhaltsbemessung nach § 1578 Abs. 1 BGB
Fundstellen: BGHReport 2003, 536, BGHZ 153, 358, FuR 2003, 254
Normenkette:
BGB § 1578 Abs. 1 S. 1
,
ZPO §§ 621d (a.F.) 543 Abs. 1 Nr. 1 (n.F.)
Vorinstanzen: OLG Frankfurt/Main , AG Frankfurt/Main

Entscheidungstext anzeigen: