BSG, Urteil vom 17.12.2014 - 12 R 13/13
Betriebsprüfung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung; Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Sozialversicherung auch gegenüber den Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht einer selbständigen Tätigkeit beim Delegieren von Tätigkeiten an Dritte
1. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen im Rahmen einer Betriebsprüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide nicht nur gegenüber Arbeitgebern, sondern auch gegenüber Beschäftigten erlassen.
2. Die Möglichkeit, Dritte in die Aufgabenerledigung einzuschalten, verliert ihre Bedeutung als für eine selbstständige Tätigkeit sprechendes Indiz nicht allein deshalb, weil von ihr tatsächlich nur in einem geringen zeitlichen Umfang Gebrauch gemacht wurde.
Fundstellen: DStR 2015, 2025
Normenkette:
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
,
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 19.04.2013 L 4 R 2078/11 , SG Karlsruhe 14.04.2011 S 3 KR 2789/10
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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