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BSG, Beschluss vom 29.05.2015 - 13 R 110/15
Rente wegen Erwerbsminderung Formulierung einer abstrakten und aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage Vermeintlich fehlerhafte Rechtsanwendung Beweiswürdigung
1. Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann.
2. Es gehört nicht zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag daraufhin zu untersuchen, ob sich aus ihm eventuell eine entsprechende Rechtsfrage herausfiltern ließe.
3. Die vermeintlich fehlerhafte Rechtsanwendung, insbesondere die Würdigung von Beweisen durch das LSG, ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von vornherein kein Mangel, der zur Zulassung der Revision führen könnte.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 18.12.2014 L 19 R 304/13 , SG Würzburg S 4 R 848/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: