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BSG, Beschluss vom 29.04.2015 - 13 R 373/14
Rente wegen Erwerbsminderung Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch Obergutachten Einander entgegenstehende Gutachten
1. Ein allgemeiner Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein sog. Obergutachten existiert nicht.
2. Vielmehr ist es Aufgabe des Tatsachengerichts, sich im Rahmen der Beweiswürdigung mit einander entgegenstehenden Gutachten auseinanderzusetzen.
3. Hält das Gericht eines von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesem grundsätzlich anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einholen zu müssen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 103
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 20.08.2014 L 2 R 2562/13 , SG Karlsruhe S 16 R 2428/11
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. August 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: