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BSG, Beschluss vom 24.01.2018 - 13 R 377/15
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Beweisermittlungsantrag begründet keine Verpflichtung zu einer Beweisaufnahme Keine Ermittlungen ins Blaue hinein
1. Ein Beweisermittlungsantrag zielt lediglich auf die Erschließung von Erkenntnisquellen, die es vielleicht erst ermöglichen, bestimmte Tatsachen zu behaupten und sodann unter Beweis zu stellen.
2. Ein Beweisermittlungsantrag verpflichtet ein Gericht nicht, eine Beweisaufnahme durchzuführen.
3. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen besteht zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") keine Verpflichtung.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Bayern 08.09.2015 L 19 R 723/13 , SG Würzburg 17.06.2013 S 8 R 1187/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. September 2015 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: