Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 28.05.2019 - 13 R 87/19
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Nicht widerrufbare oder anfechtbare Berufungsrücknahme
Als einseitige Prozesshandlung kann eine Berufungsrücknahme nicht frei widerrufen oder entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften angefochten werden.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 18.03.2019 L 7 R 172/16 WA , SG Schleswig 19.12.2014 S 21 R 83/13
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. März 2019 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorstehend genannten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: