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BSG, Urteil vom 29.04.2015 - 14 AS 10/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder Vermögen bei der Gutschrift auf ein überzogenes Bankkonto
1. Die Verrechnung der einem Konto gutgeschriebenen Einnahme seitens der Bank im Rahmen einer Kontokorrentabrede (Dispositionskredit) ist eine Einkommensverwendung und mindert nicht die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens.
2. Zwischen dem Zufluss einer einmaligen Einnahme, die durch die normativ vorgegebene Aufteilung in einem Verteilzeitraum zu berücksichtigen ist, und den bereiten Mitteln, die in den Monaten des Verteilzeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen, ist zu unterscheiden.
Fundstellen: FamRZ 2015, 1494, NZS 2015, 714, ZEV 2016, 41
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 3
,
SGB II § 12 Abs. 1
,
SGB II §§ 11ff
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 23.01.2014 L 7 AS 2169/12 , SG Duisburg 26.09.2012 S 41 AS 3658/11
Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2014 werden zurückgewiesen.
Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2014 geändert und die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26. September 2012 insgesamt zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungs- und das Revisionsverfahren Kosten nicht zu erstatten.

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