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BSG, Urteil vom 24.11.2011 - 14 AS 121/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme einer Heizkostennachforderung
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die bereits vor Eintritt der Bedürftigkeit begründet worden sind, aber erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Bewilligungszeitraum.
Fundstellen: NZM 2012, 876
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 5
Vorinstanzen: LSG Bayern 10.06.2010 L 7 AS 612/09 , SG München 01.07.2009 S 8 AS 2521/08
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Juni 2010 und das Urteil des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2009 aufgehoben sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. Juni 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Oktober 2008 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 52,85 Euro zu gewähren.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des gesamten Rechtsstreits.

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